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Revision von Nominallohn vom 26.02.2010 - 08:23
Nominallohn
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
das in Geld bewertete Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers ohne Berücksichtigung der realen Kaufkraft.
Es wird daher beim Nominallohn die Veränderung des Preisniveaus (Inflation, Deflation) nicht berücksichtigt. Die Höhe des Nominallohns wird in einer Lohnverhandlung bestimmt.
Gegensatz: Reallohn.
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