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Revision von Mietkaution vom 16.05.2008 - 11:22
Mietkaution
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (Miete). Die M. darf das Dreifache der Monatsmiete bei Wohnraummiete nicht übersteigen. Sie ist vom Vermieter bei einer Sparkasse oder Bank mit gesetzlicher Kündigungsfrist anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 BGB).
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