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Industriebetriebslehre
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1. Begriff: Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre, die Erforschung und Lehre des Wirtschaftens von Industrieunternehmungen umfasst. Industriebetriebslehre kann somit als eine durch institutionelle Gliederung gebildete spezielle Betriebswirtschaftslehre im Sinn einer Wirtschaftszweiglehre verstanden werden, die die allgemeine Betriebswirtschaftslehre ergänzt.
2. Teilgebiete: Kernbereich des Systems Industriebetrieb ist der Produktions- (Fertigungs-)bereich mit dem in ihm stattfindenden ingenieur-technischen Transformationsprozess, der Be- und/oder Verarbeitung von Stoffen. Im Rahmen der Gestaltung und Lenkung dieses Prozesses unter besonderer Beachtung ökonomischer und anderer, z.B. sozialer, Ziele sind Entscheidungen auf folgenden Gebieten zu treffen:
(1) Produktwirtschaft (Produktplanung, Forschung und Entwicklung, Wertanalyse, Normung/Typung);
(2) Anlagenwirtschaft (Kapazität, Layout, innerbetrieblicher Standort, Instandhaltung);
(3) Personalwirtschaft (Arbeitsgestaltung, Arbeits- und Leistungsbewegung, Lohnformen, Personaleinsatz);
(4) Programmwirtschaft (Produktprogrammplanung mit Produktionsverfahrens-, Losgrößen-, Eigenproduktions-/Fremdbezugswahl);
(5) Prozesswirtschaft (Produktionsprozesswirtschaft als auftrags- und potenzialorientierte Termin- und Kapazitätsbelegungsplanung mit integrierter Material- und Personalplanung, Produktionsprozesssteuerung und -kontrolle als Arbeitsverteilung, Arbeitsingangsetzung sowie Arbeitsfortschritts- und -qualitätskontrolle);
(6) Materialwirtschaft (Bedarfsermittlung, Lagerhaltung und Bestelldisposition);
(7) Informationswirtschaft (Kostenrechnungsinformationen, Investitionsrechnungsinformationen, Organisation des Produktions-Controllings).
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