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Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Erläuterungen oder kritische Anmerkungen zu einem Druckwerk oder ähnlichem (v.a. zu Gesetzestexten).

    2. Bei der Programmentwicklung eine Erläuterung, die im Text eines Quellprogramms (Programm) steht. Kommentare dienen nur der Verständlichkeit und sind für den menschlichen Leser vorgesehen.

    3. Kritische Stellungnahme in Presse, Rundfunk oder Fernsehen; urheberrechtliche Behandlung.

    Vgl. auch Zeitungsartikel.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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