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Mikrozensus
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Der Mikrozensus ist eine laufende Haushaltsstichprobe, bei der jährlich 1 Prozent aller Haushalte befragt wird. Er dient der Bereitstellung von statistischen Informationen über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt. Damit ist der Mikrozensus eine sog. Mehrzweckstichprobe. Mit dem Mikrozensus werden die Ergebnisse der letzten Volkszählung fortgeschrieben. Er dient ferner der Evaluierung anderer amtlicher Statistiken wie z.B. der Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Außerdem ist die Arbeitskräfteerhebung in den Mikrozensus integriert. Beim Mikrozensus besteht Auskunftspflicht. Die Durchführung dieser amtlichen Repräsentativstatistik erfolgt als einstufige geschichtete Flächenstichprobe. Es werden demnach Auswahlbezirke ausgewählt, innerhalb derer eine Vollerhebung stattfindet. Ein Viertel der an der Stichprobe beteiligten Haushalte (bzw. der Auswahlbezirke) wird jährlich ausgewechselt. Damit ist ein Haushalt vier Jahre Teil der Stichprobe (s. Rotation). Der Mikrozensus liefert statistische Informationen über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Ausbildung, Gesundheit und Wohnverhältnisse.
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