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Landwirtschaftskammer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    berufsständische Organisation der Landwirtschaft mit in den einzelnen Ländern unterschiedlicher Rechtsstellung und Bezeichnung. Die Landwirtschaftskammer wurde in einzelnen Ländern aufgelöst und in staatliche Behörden überführt (z.B. in Hessen: Landesamt für Landwirtschaft).

    Aufgaben: Berufsausbildung; Durchführung öffentlicher Aufgaben in den Bereichen Tier- und Pflanzenzucht und -schutz sowie Agrar-, Umwelt- und Pachtrecht; Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte; Qualitätssicherung.

    In der Bundesrepublik Deutschland gibt es neun Landwirtschaftskammern; mit der deutschen Landwirtschaftsgesellschaft und dem Landesverband Gartenbau und Landwirtschaft Berlin e.V. zusammengeschlossen im Verband der Landwirtschaftskammern e.V., Berlin.

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