Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Konnossementsgarantie vom 08.02.2013 - 12:00
- Revision von Konnossementsgarantie vom 19.02.2018 - 15:05
- Revision von Konnossementsgarantie vom 08.02.2013 - 12:00
- Revision von Konnossementsgarantie vom 12.01.2011 - 08:19
- Revision von Konnossementsgarantie vom 30.09.2009 - 09:10
- Revision von Konnossementsgarantie vom 17.09.2009 - 13:35
- Revision von Konnossementsgarantie vom 01.05.2008 - 12:32
Konnossementsgarantie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bill of Lading Guarantee; Form der Bankgarantie, die den Garantiebegünstigten (die Reederei) vor den finanziellen Folgen von Schäden/ Nachteilen schützt, die durch Aushändigung der Ware ohne Vorlage des Konnossements oder durch die Ausstellung eines Ersatzkonnossements entstehen können.
Vgl. auch Indemnitätsbrief.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon