Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Nachlieferungspflicht vom 16.05.2008 - 11:22
- Revision von Nachlieferungspflicht vom 19.02.2018 - 16:47
- Revision von Nachlieferungspflicht vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Nachlieferungspflicht vom 28.02.2013 - 15:07
- Revision von Nachlieferungspflicht vom 06.04.2010 - 10:04
- Revision von Nachlieferungspflicht vom 26.11.2009 - 13:43
- Revision von Nachlieferungspflicht vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von Nachlieferungspflicht vom 16.05.2008 - 11:22
Nachlieferungspflicht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verpflichtung des Verkäufers beim Kaufvertrag zur Lieferung einer Ersatzsache an Stelle der gelieferten mangelhaften Ware. Der Verkäufer hat die erforderlichen Kosten (z.B. für die Ersatzware und den Transport) zu tragen (§ 439 II BGB).
Vgl. auch Nacherfüllung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon