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Konjunkturzuschlag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    konjunkturdämpfende Maßnahme (Konjunkturpolitik). Im Konjunkturaufschwung wird ein Teil des steuerpflichtigen Einkommens zusätzlich abgeschöpft und bei der Deutschen Bundesbank stillgelegt; im Konjunkturabschwung soll der Konjunkturzuschlag zurückgezahlt werden. Einen Konjunkturzuschlag kann die Bundesregierung per Verordnung und damit rasch erheben. Seit Einführung der Schuldenbremse wird dessen Funktion aber vom Kontrollkonto übernommen, auf das konjunkurell bedingte Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Bundeshaushalt gebucht werden müssen und die bei schlechter Konjunkturlage mobilisiert werden können.   

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