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Kraftfahrzeugbesteuerung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Sonderbelastung der im Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge (Kfz), aufgrund verkehrs-, energie- und umweltpolitischer Ziele erhoben.
1. Kraftfahrzeugsteuer: Steuer auf die Haltung eines Kfz; im Wesentlichen durch die Kosten der Bereitstellung öffentlicher Straßen begründet. Wegen der fehlenden unmittelbaren Zweckbindung eine echte Steuer.
2. Mineralölsteuer: Seit 1930 neben der Kfz-Steuer erhoben; sie wird u.a. für den Straßenbau verwendet.
3. Zur Einkommen- und Lohnsteuer: Ein-Prozent-Regelung.
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