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Manteltarifvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rahmentarifvertrag; ein i.d.R. mit längerer Laufzeit als der Lohntarifvertrag abgeschlossener Tarifvertrag, der i.Allg. die langfristigen allgemeinen Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Urlaub) festlegt.
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