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Revision von Kreditauskunft vom 06.02.2013 - 11:40
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Urteil über geschäftliche Moral und finanzielle Leistungsfähigkeit einer Einzelperson oder eines Unternehmens. Schutz des Beurteilten gegen Kreditgefährdung durch § 824 BGB. Zusätzlicher Schutz durch § 4 Nr. 8 UWG (Anschwärzung) und § 4 Nr. 7 UWG (geschäftliche Verleumdung).
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