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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Änderungsrechnung; 1. Merkmale: Prinzip bei der Planung, nach dem bei Erstellung eines Plans nur Datenänderungen berücksichtigt werden, die gegenüber einem früher erstellten Plan in der Zwischenzeit eingetreten sind. Der Plan wird fortgeschrieben.

    2. Anwendung: in der betrieblichen Datenverarbeitung v.a. bei ereignisorientierter Planung zugrunde gelegt.

    Gegensatz: Neuaufwurfsprinzip.

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