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Nebenleistungen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Verkehrswirtschaft:
Die Deregulierung des Verkehrssektors hat für den Frachtverkehr die Regelung der Nebenleistungen gegenstandslos werden lassen, da die Verkehrsunternehmen individuelle Preise mit den Verladern aushandeln können. Für den Personenverkehr sind z.B. die öffentlichen Eisenbahnen verpflichtet, „Tarife aufzustellen, die alle Angaben, die zur Berechnung eines Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind ... enthalten” (§ 12 II AEG).
II. Umsatzsteuerrecht:
Eine Leistung, die wirtschaftlich von einer anderen, wichtigeren Leistung nicht getrennt werden kann. Nebenleistungen werden daher als Teil der Hauptleistung besteuert.
Vgl. auch Lieferungen.
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