Zitierfähige Version
Nachlass
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Erbschaft; Bezeichnung des BGB für das hinterlassene Vermögen als Ganzes (Aktiva und Passiva).
Vererblich sind auch: Rechte an der Firma (§ 22 HGB), Kennzeichenrechte, gewerbliche Schutzrechte (Marken, Gebrauchsmuster,Geschmacksmuster), Urheber- und Erfinderrechte sowie der Besitz (§ 857 BGB), auch der Schmerzensgeldanspruch.
Zum Nachlass gehören nicht: Höchstpersönliche und vertragsmäßig auf eine bestimmte Person beschränkte Rechte, wie i.d.R. Mitgliedschaft, Nießbrauch, Anspruch auf Leibrente u.a.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon