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Pensionsfonds
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Rechtlich selbstständiger Versorgungsträger in der bAV, der auf seine im Wege der Kapitaldeckung finanzierten Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Die Legaldefinition des Pensionsfonds ist in § 112 VAG angesiedelt. Pensionsfonds unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie sind durch eine große Freiheit in der Kapitalanlage gekennzeichnet. Durch die einschlägigen steuerlichen Regelungen - insbesondere § 3 Nr. 66 EStG - sind Pensionsfonds bes. für die Übernahme zuvor intern finanzierter Versorgungsverpflichtungen geeignet.
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