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Sekundärgenossenschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    freiwillige Zusammenschlüsse von Primärgenossenschaften in Zentral- oder Hauptgenossenschaften. Sie sind aus den gleichen Ursachen wie die Primärgenossenschaften entstanden und treten sowohl in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG), als auch in der einer Kapitalgesellschaft (i.d.R. einer AG) auf. Die Hauptaufgaben der Sekundärgenossenschaften sind z.B. im Warenverkehr die Zusammenfassung von Beschaffung und Absatz auf der nächsthöheren Wirtschaftsstufe, der Großhandelsstufe (Baywa AG, Raiffeisenzentralgenossenschaft eG Frankfurt/Main). Sekundärgenossenschaften sind sowohl im Banken- als auch im Warensektor in der jüngsten Vergangenheit dazu übergegangen, Aufgaben der Primärstufe zu übernehmen (z.B. Übernahme des Warengeschäftes einer ursprünglichen Primärgenossenschaft im Landwirtschaftsbereich).

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