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Steuerkraftmesszahl
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Größe, mit der die Höhe der originären Steuerkraft eines öffentlichen Aufgabenträgers gemessen werden soll: Summe der mit fiktiven, landeseinheitlichen Hebesätzen modifizierten Steuereinnahmen der Gemeinden; wenig ergiebige Steuerarten (z.B. örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern) werden aus Vereinfachungsgründen i.d.R. nicht berücksichtigt. Im Rahmen des kommunalen (ergänzenden) Finanzausgleichs wird die Steuerkraftmesszahl zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen der Ausgleichsmesszahl (relativer Finanzbedarf) gegenübergestellt.
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