Schlüsselzuweisung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach einem feststehenden Schlüssel, d.h. regelgebunden verteilte Zuweisung. Zu den Schlüsselzuweisungen gehören die im Länderfinanzausgleich übertragenen Beiträge und Zuweisungen zwischen Geber- und Nehmerländern, Ergänzungszuweisungen des Bundes und der größte Teil der im kommunalen Finanzausgleich gewährten Zuweisungen (letztere sind Schlüsselzuweisungen i.e.S.).
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen errechnet sich aus der Multiplikation der Differenz zwischen Finanzkraft (Steuerkraftmesszahl) und Finanzbedarf (Ausgleichsmesszahl) der Gemeinden mit dem Grundbetrag.
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