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Stabilisierungspolitik
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1. Begriff: a) Stabilisierungspolitik i.w.S.: Alle staatlichen Maßnahmen zur Erreichung eines makroökonomischen Gleichgewichts mit hohem Beschäftigungsstand und stabilem Preisniveau.
b) Stabilisierungspolitik i.e.S.: Alle prozesspolitischen Maßnahmen zur Beeinflussung des Wirtschaftsablaufs; ordnungspolitische Aktivitäten, die das Regelwerk der Wirtschaft verändern, werden der Wachstumspolitik und der Angebotspolitik (Angebotsökonomik) zugeordnet.
2. Ziele: Gemäß § 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StWG) haben Bund und Länder bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten (sog. magisches Viereck; Magisches Vieleck).
a) Preisniveaustabilität: Als Indikatoren für das gesamtwirtschaftliche Preisniveau werden die Deflatoren des Bruttoinlandsproduktes und des privaten Konsums, am häufigsten aber der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) (früher der Preisindex für die Lebenshaltung für alle privaten Haushalte), auf europäischer Ebene der sog. Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) verwendet.
b) Hoher Beschäftigungsstand im Sinn eines möglichst hohen Ausnutzungsgrad der in der Volkswirtschaft vorhandenen Produktionsfaktoren. Zumeist wird auf die Beschäftigung des Arbeitskräfteangebots abgestellt. I.d.R. wird als Indikator die Arbeitslosenquote herangezogen.
c) Außenwirtschaftliches Gleichgewicht im Sinn eines in Relation zum Bruttoinlandsprodukt möglichst geringen Saldos in der Leistungsbilanz. Dies gilt entsprechend neuerer Vorschriften der EU-Kommission für den Außenhandel innerhalb des Euroraums.
d) Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum (Wachstum) gehört nicht direkt zu den Zielen der Stabilisierungspolitik, sondern ist Kernaufgabe der längerfristig angelegten Wachstumspolitik.
Vgl. auch Konjunkturpolitik.
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