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Revision von Spiel vom 27.08.2009 - 08:38
Spiel
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Vertrag, bei dem der Geschäftserfolg von einer Ungewissheit, v.a. Zufall abhängt. Eine Verbindlichkeit wird durch Spiel nicht begründet (§ 762 BGB; Naturalobligation). Im Gegensatz zum Preisausschreiben geht es beim Spiel vornehmlich um Unterhaltung bzw. Gewinn.
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