Spiel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag, bei dem der Geschäftserfolg von einer Ungewissheit, v.a. Zufall abhängt. Eine Verbindlichkeit wird durch Spiel nicht begründet (§ 762 BGB; Naturalobligation). Im Gegensatz zum Preisausschreiben geht es beim Spiel vornehmlich um Unterhaltung bzw. Gewinn.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
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Spiel
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