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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Computerprogramm. 1. Allgemein: in der Informatik Darstellung eines Problemlösungsverfahrens in einer für den Computer verständlichen Form. Programme werden in einer Programmiersprache formuliert.

    2. Speziell: bei Verwendung einer prozeduralen Programmiersprache maschinenverständliche Darstellung des Algorithmus und der Daten, die dieser bearbeitet.

    3. Arten:
    (1) Quellprogramm: das in einer höheren oder maschinenorientierten Programmiersprache formulierte Programme; Maschinenprogramm (Objektprogramm): das von einem Übersetzer aus dem Quellprogramm erzeugte, ablauffähige Programme.
    (2) Hauptprogramm; Unterprogramm.
    (3) Anwendungsprogramm; Auswertungsprogramm.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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