Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Obligo vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von Obligo vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Obligo vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Obligo vom 21.12.2017 - 16:46
- Revision von Obligo vom 05.02.2013 - 17:48
- Revision von Obligo vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von Obligo vom 18.08.2009 - 10:55
- Revision von Obligo vom 22.07.2009 - 12:06
- Revision von Obligo vom 14.06.2008 - 10:27
Obligo
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im allgemeinen Sprachgebrauch Begriff für Haftung, Verbindlichkeiten, Gewähr. Im Finanzwesen wird der Begriff für die gesamten Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens verwendet. Im Wechselgeschäft kann ein Indossant mit dem Zusatz „ohne obligo“ beim Indossament die Haftung gegenüber nachfolgenden Berechtigten (Indossatar) ausschließen. Unter Wechselobligo wird der Gesamtbetrag der Wechselverpflichtungen eines Kunden gegenüber einem Kreditinstitut verstanden. Kreditinstitute, die Wechsel ankaufen, führen ihrerseits ein Obligobuch, in dem alle eingereichten Wechsel erfasst werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon