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Obligo
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im allg. Sprachgebrauch Begriff für Haftung, Verbindlichkeiten, Gewähr. Im Finanzwesen wird der Begriff für die gesamten Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmens verwendet. Im Wechselgeschäft kann ein Indossant mit dem Zusatz „ohne obligo“ beim Indossament die Haftung gegenüber nachfolgenden Berechtigten (Indossatar) ausschließen. Unter Wechselobligo wird der Gesamtbetrag der Wechselverpflichtungen eines Kunden gegenüber einem Kreditinstitut verstanden. Kreditinstitute, die Wechsel ankaufen, führen ihrerseits ein Obligobuch, in dem alle eingereichten Wechsel erfasst werden.
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