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Revision von Pluralinstanz vom 14.02.2018 - 17:26

Pluralinstanz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein auf Dauer angelegtes Entscheidungs-Kollegium. Die Willensbildung innerhalb der Pluralinstanz und die Leitung der hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten erfolgt nach dem Kollegialprinzip.

    Gegensatz: Singularinstanz.

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