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Stammaktie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Common Share, Common Stock; gewöhnliche Form der Aktie, die dem Inhaber die normalen, im Aktiengesetz vorgesehenen Mitgliedschaftsrechte (Stimm-, Dividenden- und Bezugsrecht, Recht auf Anteil am Liquidationserlös sowie Recht auf Rechenschaftslegung und Information) gewährt. Die Stammaktie ist Hauptträger der Beschaffung von Eigenkapital (Kapitalerhöhung, Aktie) in der AG.
Gegensatz: Vorzugsaktie.
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