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Schattenwirtschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Arten (von Wertschöpfung aus Straftaten abgesehen):
(1) Transaktionen von Gütern und Dienstleistungen, die auf „schwarzen” Märkten gehandelt werden;
(2) grundsätzlich marktfähige, d.h. bewertbare Wertschöpfung im Bereich der bedarfsorientierten Selbstversorgung oder Nachbarschaftshilfe privater Haushalte;
(3) freiwillige soziale Leistungen ohne Erwerbsabsicht.
2. Umfang: Das Ausmaß der Schattenwirtschaft hängt ab von:
(1) der erfassungstechnischen Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsstatistik,
(2) dem Grad der Arbeitsteilung und
(3) - v.a. in den entwickelten Industriestaaten - vom Ausmaß staatlicher Reglementierung und Abgabenbelastung.
3. Gründe: a) Viele Arbeitnehmer empfinden ein zunehmendes Missverhältnis zwischen ihrem durch Abgaben zur Sozialversicherung, direkte oder indirekte Steuern belasteten verfügbaren Einkommen und den Marktpreisen der dafür real eintauschbaren Güter und Dienstleistungen.
b) Änderung des Substitutionsverhältnisses (d.h. der Relativpreise) zwischen den über offizielle Märkte beziehbaren Gütern sowie Dienstleistungen und haushaltsinterner Produktion („Do it yourself”) zugunsten der letztgenannten.
c) Im Nutzen-Kosten-Kalkül verliert der Einkommenserwerb im offiziellen Sektor im Vergleich zum Einkommenserwerb in der Schattenwirtschaft, aber auch zu Freizeitaktivitäten, zunehmend an Attraktivität.
4. Wirtschaftspolitische Problematik: Abgesehen von erheblichen Einbußen an Steuereinnahmen entspricht aufgrund der Schattenwirtschaft das statistische Bild einer Volkswirtschaft nicht mehr den realen Verhältnissen, das damit als Informationsgrundlage der Wirtschaftpolitik fraglich wird.
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