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rollende Planung
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1. Begriff: Verfahren zur systematischen Aktualisierung und Konkretisierung der Pläne durch Fortschreibung.
2. Merkmale: Basis ist meist eine Unterteilung des langfristigen Plans in Jahresabschnitte (d.h. Planperiode t gleich ein Jahr), von denen der erste Abschnitt detailliert geplant wird, so dass er dem Kurzfristplan entspricht. Nach Ablauf des ersten Jahresabschnitts wird der Gesamtplan neu überarbeitet, wobei man den nächsten Jahresabschnitt (t + 1) detailliert plant. Die Revision der Periodenpläne erfolgt also nach einer Periode.
Anders: Blockplanung.
Gibt es keine zeitliche Überlappung von Plänen gleicher und unterschiedlicher Fristigkeit, so spricht man vom Prinzip der Reihung, andernfalls vom Prinzip der Staffelung.
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