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Schadenregulierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: allg. Bezeichnung für den gesamten Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von Schäden. I.e.S. wird unter Schadenregulierung die abschließende Entscheidung des Versicherers zu seiner Eintrittspflicht für den konkreten Schaden gegenüber dem Versicherungsnehmer oder Geschädigten verstanden.
Ziel: sachgerechter Schadenausgleich.
2. Schadenregulierung in der Haftpflichtversicherung: Prüfung und Ausgleich begründeter sowie Abwehr unbegründeter Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen gerichtet werden.
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