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Regierungsakt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hoheitsakt der Regierung, der wegen seines überwiegend politischen Charakters im Gegensatz zu den Verwaltungsakten der Nachprüfung durch die Gerichte entzogen ist (sog. nicht justiziabler Hoheitsakt).

    Beispiel: Festlegung der Richtlinien der Politik.

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