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Revision von Regierungsakt vom 08.06.2009 - 10:42
Regierungsakt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hoheitsakt der Regierung, der wegen seines überwiegend politischen Charakters im Gegensatz zu den Verwaltungsakten der Nachprüfung durch die Gerichte entzogen ist (sog. nicht justiziabler Hoheitsakt).
Beispiel: Festlegung der Richtlinien der Politik.
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