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Revision von Sachanlagevermögen vom 28.02.2013 - 15:38
Sachanlagevermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
materielle Gegenstände des Anlagevermögens. Sachanlagevermögen umfasst Grundstücke und Bauten, Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (§ 266 II HGB).
Gegensatz: immaterielle Vermögensgegenstände (immaterielle Wirtschaftsgüter) und Finanzanlagen.
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