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Rediskont(ierung)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Weiterverkauf von Wechseln, die bereits von einem Kreditinstitut angekauft (diskontiert) wurden, an die Zentralbank.

    Vor der Einrichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) legte die Deutsche Bundesbank einen Diskontsatz fest, zu dem sie Wechsel ankaufte (rediskontierte), die Banken zuvor von ihren Kunden angekauft hatten. Die Wechsel mussten bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Seit dem 1.1.1999 sind die geldpolitischen Befugnisse auf die EZB übergegangen, deshalb kauft die Deutsche Bundesbank keine Wechsel mehr an. Auch die EZB setzt in ihrer Geldpolitik keine Rediskontgeschäfte ein. Mit dem Wegfall der Rediskontmöglichkeiten hat der Ankauf von Wechseln durch Kreditinstitute (Diskontgeschäft) an Bedeutung verloren.

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