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Revision von pacta sunt servanda vom 28.02.2013 - 15:07
pacta sunt servanda
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lat. für Verträge müssen gehalten werden, allgemeiner Rechtsgrundsatz des Zivilrechts. Im modernen Recht liegt die Grenze des Zwanges zur Einhaltung vertraglicher Verpflichtung bei der Zumutbarkeit, z.B. bei persönlicher Leistung (§ 275 III BGB).
Vgl. auch Störung der Geschäftsgrundlage.
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