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Richtsätze
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff des Steuerrechts.
1. Gewinn-Richtsätze: Verhältniszahlen zur Ermittlung des Gewinns nicht buchführungspflichtiger Gewerbetreibender und Land- und Forstwirte sowie derjenigen Steuerpflichtigen, die zwar gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen, die dieser Verpflichtung jedoch nicht nachkommen; Hilfsmittel für die Finanzverwaltung zur Ermittlung der Einkünfte bei Fehlen geeigneter Unterlagen. Den Richtsätzen liegen Ergebnisse von Außenprüfungen zugrunde; sie werden als Rahmensätze mit einem Mittelsatz aufgestellt. Richtsätze sind unterteilt in Roh-, Halbrein- und Reingewinnsätze in Prozenten des wirtschaftlichen Umsatzes.
2. Für Abschreibungen: Afa-Tabellen.
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