Richtsätze
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Steuerrechts.
1. Gewinn-Richtsätze: Verhältniszahlen zur Ermittlung des Gewinns nicht buchführungspflichtiger Gewerbetreibender und Land- und Forstwirte sowie derjenigen Steuerpflichtigen, die zwar gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen, die dieser Verpflichtung jedoch nicht nachkommen; Hilfsmittel für die Finanzverwaltung zur Ermittlung der Einkünfte bei Fehlen geeigneter Unterlagen. Den Richtsätzen liegen Ergebnisse von Außenprüfungen zugrunde; sie werden als Rahmensätze mit einem Mittelsatz aufgestellt. Richtsätze sind unterteilt in Roh-, Halbrein- und Reingewinnsätze in Prozenten des wirtschaftlichen Umsatzes.
2. Für Abschreibungen: Afa-Tabellen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Anschaffungskosten Arbeitsentgelt Aufwendungen Betrieb Betriebsstätte Darlehen Firmenwert Genossenschaft Gewerbebetrieb GmbH & Co. KG Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft (KG) Nachhaltigkeit Nichtigkeit Personengesellschaft Rückstellung Sonderausgaben offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Richtsätze
ausgehend
eingehend
Richtsätze
ausgehend