AfA-Tabellen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(nicht gesetzesamtliche) Bezeichnung für die von der Finanzverwaltung herausgegebenen Tabellen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zur Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA). Die AfA-Tabellen sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert und enthalten die nach den Erfahrungen der steuerlichen Außenprüfung ermittelten durchschnittlichen Nutzungsdauern. Die AfA-Tabellen sind nicht verbindlich; i.d.R. wird die gewählte Nutzungsdauer jedoch anerkannt, wenn sie die in den AfA-Tabellen angegebene nicht unterschreitet.
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