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Revision von Secondhandshop vom 02.12.2009 - 15:26
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsform des Einzelhandels: gebrauchte, aber noch weiterhin nutzbare Waren (v.a. Textilien) werden aufgekauft und zu verhältnismäßig niedrigen Preisen verkauft.
Vgl. auch Altwarenhandel, Trödelhandel.
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