Trödelhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einzelhandel mit gebrauchten, meist minderwertigen Gütern, z.B. getragenen Kleidungsstücken, gebrauchten Haushaltsartikeln, Spielwaren, Taschenbüchern, aber auch mit Schrott, Altpapier, Lumpen (Altwarenhandel). Einkauf bei Haushalten oder auf Nachlass- und Altwarenauktionen; Verkauf der teils gereinigten, aufgefrischten Ware in Läden, auf Trödel- und Flohmärkten oder Auktionen.
Vgl. auch Secondhandshop.
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