Direkt zum Inhalt

Privatgläubiger

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Gläubiger eines Gesellschafters, dem gegen diesen ein unabhängig von dem Gesellschaftsverhältnis entstandener Anspruch zusteht, auch der Nachlassgläubiger von Erben eines Gesellschafters.

    2. Rechte: Hat der Privatgläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hinsichtlich des Auseinandersetzungsguthabens erwirkt, kann er OHG oder KG zum Ablauf eines Geschäftsjahres kündigen, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters fruchtlos verlaufen ist. Durch die Kündigung wird die Gesellschaft aufgelöst, und der Privatgläubiger kann verlangen, dass die Abwicklung stattfindet (§§ 135, 161 HGB).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com