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spezielle Betriebswirtschaftslehren
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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besondere Betriebswirtschaftslehren; Bezeichnung für jene Teile der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit den Besonderheiten einzelner Wirtschaftszweige (Industrie, Handel, Banken, Versicherungen etc.) bzw. einer vertiefenden Erforschung betriebswirtschaftlicher Sachverhalte befassen. Die Abgrenzung zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre ist unscharf.
Es gehören dazu v.a. Bankbetriebslehre, Handelsbetriebslehre, öffentliche Betriebswirtschaftslehre (Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Unternehmen und Verwaltungen), Industriebetriebslehre, Verkehrsbetriebslehre, Versicherungslehre.
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