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Opportunitätsprinzip
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Verfolgungsermessen; Grundsatz, nach dem die Staatsanwaltschaft wegen gerichtlich strafbarer und verfolgbarer Handlungen einzuschreiten hat, wenn dies nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen im öffentlichen Interesse liegt. Das Opportunitätsprinzip gilt nur, soweit gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben (§ 152 StPO), v.a. bei Delikten, die im Wege der Privatklage verfolgt werden können (§ 376 StPO) und bei Bagatelldelikten (§§ 153 ff. StPO).
Gegensatz: Legalitätsprinzip.
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