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Revision von Ordnungsteuer vom 23.03.2010 - 13:31
Ordnungsteuer
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Lenkungsteuer; Steuer, die einem bestimmten ordnungspolitischen Zweck dient.
Vgl. auch Steuerzweck, nicht fiskalische Besteuerung, Zwecksteuern, Wertzuwachssteuer.
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