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Personalnebenkosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Rechnungswesen
    2. Amtliche Statistik

    Personalzusatzkosten, Lohnnebenkosten.

    Rechnungswesen

    1. Begriff: Zusätzlich zum Leistungsentgelt anfallende Personalkosten für das Unternehmen.

    2. Personalnebenkosten setzen sich zusammen aus: a) Personalnebenkosten aufgrund gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Aufwand nach dem Schwerbehindertengesetz und Mutterschutzgesetz, bezahlte Abwesenheit wie Urlaub, Feiertage, Krankheitstage, Aufwand nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

    b) Personalnebenkosten aufgrund freiwilliger Leistungen: Aus- und Fortbildung, Altersversorgung, Werksverpflegung, sonstiger freiwilliger Sozial- und Personalaufwand.

    Vgl. auch Sozialkosten.

    Amtliche Statistik

    Aufwendungen der Arbeitgeber für Sonderzahlungen, die in der Arbeitskostenerhebung erfasst werden.

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