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Schifffahrtsgericht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gericht zur Entscheidung über Binnenschifffahrtsachen.

    Gesetzliche Grundlage: Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtsachen vom 27.9.1952 (BGBl I 641) m.spät.Änd.

    Schifffahrtsgerichte in erster Instanz sind, ohne Rücksicht auf den Streitwert, einige Amtsgerichte für jeweils größeren Bezirk.

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