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Spekulationshandel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geschäftsabschluss, dem nicht die Absicht auf tatsächliche Lieferung der ge- bzw. verkauften Waren, sondern das Bestreben zur Ausnutzung von Preisdifferenzen zwischen Einkauf und Verkauf zugrunde liegt. Reine Form des Spekulationshandels nur bei Termingeschäften an der Börse (Spekulation).

    Gegensatz: Effektivhandel.

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