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Ökosteuer
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Allgemein: Die Bezeichnung für eine Form einer Abgabe, die dazu dienen soll, über den Preis als marktkonformes Regulativ eine Verringerung der Umweltbelastungen zu erreichen. Durch Internalisierung externer Kosten (bewusste Veränderung der relativen Preise) entsteht ein Lenkungseffekt beim Verbraucher. Die Ökosteuer ist Anreiz für Unternehmen, durch „höheren Preis” ihre Kosten durch Einsatz des technischen Fortschritts zu senken. Durch „künstliche” Anhebung der Preise soll das Verhalten der Produzenten/Konsumenten indirekt so beeinflusst werden, dass Umweltbelastungen vermieden werden.
2. In Deutschland: Abkürzung für "ökologische Steuerreform", ein Steuerreformprojekt, mit dem von 1999-2003 schrittweise die Regelungen insbesondere über die Verbrauchsteuern so umgebaut wurden, dass sie stärkere Lenkungsanreize zu einem ökologisch sinnvollen Verhalten geben. Eine eigenständige Steuer namens "Ökosteuer" gibt es also, anders als selbst offizielle Verlautbarungen es manchmal nahelegen, in Deutschland nicht.
Vgl. auch ökologische Steuerreform, Umweltabgabe.
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