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Revision von Planungsperiode vom 05.06.2009 - 13:20
Planungsperiode
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Planungszeitraum; Geltungsdauer eines Plans.
2. Merkmale: Ein Plan wird mit gegebener Fristigkeit verpflichtend verabschiedet. So kann z.B. ein langfristiger Plan nur eine Planungsperiode von einem Jahr haben, wenn er nur jeweils für ein Jahr verbindlich ist.
Vgl. auch rollende Planung, Blockplanung, Unternehmensplanung.
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