Zitierfähige Version
- Revision von Sterbegeld vom 23.01.2023 - 18:32
- Revision von Sterbegeld vom 11.01.2021 - 17:07
- Revision von Sterbegeld vom 06.04.2020 - 18:54
- Revision von Sterbegeld vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von Sterbegeld vom 04.10.2017 - 17:12
- Revision von Sterbegeld vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Sterbegeld vom 12.09.2016 - 11:04
- Revision von Sterbegeld vom 31.08.2015 - 11:34
- Revision von Sterbegeld vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Sterbegeld vom 23.10.2013 - 09:57
- Revision von Sterbegeld vom 28.02.2013 - 11:08
- Revision von Sterbegeld vom 17.09.2009 - 13:43
- Revision von Sterbegeld vom 25.06.2009 - 11:06
Sterbegeld
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Inhaltsverzeichnis
Sozialversicherung
Versicherungsleistung im Todesfall zur Deckung der mit der Beisetzung etc. entstehenden Aufwendungen.
1. Gesetzliche Unfallversicherung (§ 64 SGB VII): Sterbegeld wird gezahlt, wenn der Versicherte infolge eines Versicherungsfalls oder eines gleichbestehenden Sachverhaltes verstorben oder verschollen ist; es beträgt ein Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße (§ 18 SGB IV). Außerdem hat der Unfallversicherungsträger stets die Kosten für die Überführung des Verstorbenen an den Ort der Bestattung zu bezahlen, bei ausländischen Gastarbeitern auch in den Heimatort.
2. Kriegsopferversorgung: Sterbegeld als Leistung an die Angehörigen eines verstorbenen Beschädigten (neben dem Bestattungsgeld) in Höhe des Dreifachen der ihm für den Sterbemonat zustehenden Versorgungsbezüge. Sterbegeld wird neben den Hinterbliebenenrenten gewährt (§ 37 BVG).
Lohnsteuerrecht
1. Begriff: An Angehörige von verstorbenen Arbeitnehmern gezahlte Gelder oder Weiterzahlung von Gehalt oder Lohn im Sterbemonat.
2. Steuerliche Behandlung: Diese Bezüge gelten als Arbeitslohn der Empfänger und sind entsprechend deren Lohnsteuerkarte steuerpflichtig. Werden die Bezüge eines Gnadenvierteljahrs in einer Summe ausgezahlt, beträgt der Lohnzahlungszeitraum auch ein Vierteljahr.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon